Mofa (seit 19.01.2013)
Voraussetzungen:
AM Das sind zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
(1) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
(2) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
(4) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
Voraussetzungen:
A1 (seit 19.01.2013)
Das sind Leichtkrafträder bis 125 cm³.
(1) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
(2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen:
Eingeschlossene Klasse: AM
A2 (seit 19.01.2013)
Das sind Krafträder bis 35 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Voraussetzungen:
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
A (seit 19.01.2013)
Das sind Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
(1) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
(2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen:
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM